Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht Vergleichsprogramme
Wenn Sie sich einen Hund angeschafft haben, oder vorhaben, sich einen Vierbeiner als bellendes Familienmitglied zuzulegen, denken Sie sicherlich an solche Dinge wie Hundekorb, Hundespielzeug, das richtige Hundefutter oder die perfekte Hundeerziehung und eine Hundeschule. Was Sie bei all diesen Vorbereitungen für den Hund nicht vergessen sollten, ist, rechtzeitig eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Spätestens am ersten Tag, an denen der Hund bei Ihnen einzieht, sollte die Hundeversicherung bereits bestehen. Sie ist in der Regel gültig ab Antragstag, vorausgesetzt, Sie bezahlen den Versicherungsbeitrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Rückwirkend kann eine Tierhaftpflicht nicht abgeschlossen werden.
Gerade, wenn Sie sich einen Welpen nach Hause holen, ist eine Hundehaftpflicht besonders wichtig! Denn junge Hunde gehen nur ihrem natürlichen Spieltrieb nach, wenn sie auf alles losgehen, oder bilden ihre Zähne aus, indem sie überall reinbeißen. So richtet der Welpe rasch unbeabsichtigt Schäden an, die eine Hundeversicherung trägt, wenn Sie die Hundehaftpflicht beizeiten abgeschlossen haben. Doch nicht nur der Welpe stellt ein besonderes Risiko dar, sondern auch der noch so gut erzogene Hund, kann Schäden verursachen, für die Sie als Tierhalter aufkommen müssen. Denn, egal, was Ihr Hund tut: Sie sind für ihn verantwortlich! Ob der Vierbeiner nun den Rasen vom Nachbarn umgräbt, weil er Ihnen in einem unbeobachteten Moment durch das Loch im Zaun entwischt ist, die Holztür Ihrer Mietwohnung zerkratzt oder ob er in einer Spiellaune das dreijährige Kind versehentlich vom Roller stößt: Die Kosten für die Schäden müssen Sie begleichen. Haben Sie jedoch eine Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen, kommt die Hundehaftpflicht für Reparaturen, Sach- und Personenschäden auf, die Ihr Hund verursacht hat.
Achten Sie bei der Hundehaftpflichtversicherung auf eine angemessene Versicherungssumme. Sie können nicht wissen, ob sich Ihr Hund nicht doch einmal von der Leine losreißt und im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, dessen Personen- oder Sachschäden durchaus Millionenhöhe erreichen können. In der Tierhalterhaftpflicht ist die Deckungssumme festgelegt und diese sollte ausreichend hoch sein. Eine Hundehaftpflicht ist günstig, die Kosten für Schäden selbst zu tragen, oft unmöglich und kann das Privatvermögen jedes Tierbesitzers sprengen. Auch wenn Sie die Verantwortung für Ihren Hund tragen: Versichert ist immer Ihr jeweiliges Tier, nicht Sie als Tierhalter. Das bedeutet, dass auch dann ein Schaden über die Hundehaftpflicht gedeckt ist, wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht und währenddessen durch den Hund ein Unglück verursacht wird.
Obwohl die Tierhalterhaftpflicht für Hunde in den meisten Fällen eine freiwillige Versicherung ist, sollten Sie diese geringen Monatsbeiträge investieren. Wer in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin oder Hamburg wohnt, ist sogar gesetzlich verpflichtet, eine Hundeversicherung abzuschließen. Eine Pflichtversicherung gilt beispielsweise auch in NRW für große Hunde, das heißt für Tiere mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg. Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und ähnliche Tiere benötigen keine extra Tierhalterhaftpflicht, wenn Sie eine Private Haftpflichtversicherung besitzen, denn darin sind diese Kleintiere meistens mit eingeschlossen. Auch Katzen sind in der Privaten Haftpflicht mitversichert, benötigen also ebenso keine separate Tierhaftpflichtversicherung.
Anders sieht es hingegen für Pferde, Esel oder Rinder aus. Pferde benötigen eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Diese Pferdehaftpflicht gilt auch für Gattungen wie Esel, Ponys, Wildtiere und Rinder bzw. Kühe. Brechen Ihre Großtiere aus dem Gatter oder der Weide aus, können sie enorme Schäden verursachen, weshalb eine Pferdeversicherung enorm wichtig ist. Eine sich unkontrolliert bewegende Herde Kühe oder eine wild galoppierende Pferdeherde kann zum Albtraum für jeden Tierhalter werden. Kühe oder Pferde in Panik reißen alles nieder und können Menschen verletzen oder gigantische Sachschäden verursachen. Müssen Sie diese Kosten dafür selbst tragen und aus eigener Tasche bezahlen, kann Sie das schnell in die Insolvenz treiben. Denn auch hier gilt wie für Hundebesitzer: Sie sind verantwortlich für das, was Ihre Tiere tun! Die Pferdehaftpflichtversicherung ist deshalb für Pferdebesitzer genauso ein Muss wie die Hundeversicherung für Hundehalter. Haben Sie ein Gestüt mit vielen Pferden und Ponys oder einen Bauernhof, auf dem viele Rinder bei Ihnen leben, sollten Sie nach einer günstigen Pferdehaftpflicht Ausschau halten, die für mehrere Tiere, die gleichzeitig versichert werden, Rabatte gibt. Denn als Tierhalter müssen Sie jedes Tier einzeln mit einer Pferdehaftpflicht versichern. Dies gilt nicht nur für die Pferdeversicherung, sondern ebenso für die Hundeversicherung. Bekommt Ihre Hündin also Nachwuchs, braucht jeder Welpe eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.
Sorgen Sie zum Schutz für Ihren Geldbeutel rechtzeitig für eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht, also entweder eine Hundehaftpflicht oder eine Pferdeversicherung. Beim Vergleich der unterschiedlichen Tarife müssen Sie darauf achten, ob und wenn ja in welcher Höhe Ihnen eine Selbstbeteiligung angeboten wird. Nicht jede günstige Hundehaftpflichtversicherung ist dies auch, wenn die Selbstbeteiligung im Schadensfall unangemessen hoch ist! Vergleichen Sie folglich nur Hundeversicherungen oder die Pferdehaftpflichtversicherung mit gleich hoher Selbstbeteiligung, gleicher Deckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, sowie für Mietsachschäden, die oft separat genannt sind, damit Sie zu relevanten Vergleichsergebnissen kommen. Wenn Sie bereits eine Hundehaftpflicht besitzen, lohnt es sich oftmals, nach günstigeren Angeboten Ausschau zu halten, denn nicht immer ist das, was man vor Jahren einmal abgeschlossen hat, heute noch die preiswerteste Tierhaftpflicht. Ein Vergleich lohnt sich – der Verzicht auf die Tierhaftpflichtversicherung jedoch nicht!